12.01.20239min

Länder, Orte, Risiken: Ein Gesetz fürs große Ganze

Länder, Orte, Risiken: Ein Gesetz fürs große Ganze
Länder, Orte, Risiken: Ein Gesetz fürs große Ganze

Diese Story ist Teil 1 unserer Serie zum Thema
Lieferkettengesetz.

Große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland sind verpflichtet, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette zu analysieren, zu kontrollieren – und bei Missständen Abhilfe zu schaffen. All das wird seit dem 01. Januar 2023 durch das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, geregelt. Was ändert das Gesetz für die Otto Group? Ein Gespräch mit Tobias Wollermann, Group Vice President Corporate Responsibility und Lena Peleikis, Corporate Responsibility Lead Human Rights, über Kühlschränke, Fragebögen und ihre lange Reise entlang der Lieferkette.

Tobias Wollermann, 
Group Vice President Corporate Responsibility
Tobias Wollermann,
Group Vice President Corporate Responsibility
Lena Peleikis, 
Corporate Responsibility Lead Human Rights
Lena Peleikis,
Corporate Responsibility Lead Human Rights

Das Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz:
Die Otto Group ist vorbereitet

Seit wann bereitet sich die Otto Group auf das Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz, kurz LkSG, vor?
Tobias Wollermann: Eigentlich seit 30 Jahren…

Wie bitte?
Tobias Wollermann: Verantwortung und nachhaltiges Wirtschaften bewegen uns in der Otto Group schon seit mehr als 30 Jahren. Wir haben in den 90er Jahren angefangen, für unsere Geschäftspartner einen sogenannten Code of Conduct aufzusetzen – der strenge Regelungen zu sozialen Standards und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen enthält. Hierunter fallen etwa das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, eindeutige Regelungen zum Arbeitsschutz und gegen Diskriminierung. Zusätzlich haben wir seitdem eine Vielzahl an Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen für mehrere tausend Arbeiter*innen in Fabriken, die für uns produzieren, eingeführt. Etwa zum verbesserten Umgang mit Chemikalien, zur Einführung von familienfreundlichen Maßnahmen oder auch zur Entwicklung von Prozessen zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Ein genau definiertes, ethisches Verhalten ist also eine Basis-Anforderung, wenn jemand mit uns arbeiten möchte.

Lena Peleikis: Wir entwickeln unseren Ansatz im Übrigen kontinuierlich weiter. Mit dem Ziel, die Produktions- und Arbeitsbedingungen in den Lieferketten zu verbessern. So haben wir vor zwei Jahren auch unsere neue Corporate Responsibility Strategie gestartet und mit ihr unseren „Supply Chain Ansatz”. Deren Ziel ist es, noch systematischer mehr Transparenz und einen besseren Überblick über die Bedingungen auch in der tieferen Lieferkette zu erhalten. Das ist die Basis, um etwas zu verbessern.

Wir wollen zusammen mit unseren Geschäftspartnern messbare Fortschritte der sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen vor Ort erreichen.

Lena Peleikis

Was heißt denn „verbessern“, Lena?
Lena Peleikis: Das heißt, dass wir uns das Ziel gesetzt haben, über die gesetzlichen Pflichten hinaus Verantwortung für Mensch und Umwelt in der Lieferkette zu übernehmen. Wir wollen zusammen mit unseren Geschäftspartnern messbare Fortschritte der sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen vor Ort erreichen. Das ist bei einem global verzweigten Liefernetzwerk mit tausenden von Akteuren gar nicht so einfach. Wir gehen dabei schon seit vielen Jahren datenbasiert vor – und ermitteln anhand konkreter Informationen über die Produktionsbedingungen sowie anhand externer Daten, wo die größten Bedarfe und Hebel sind, um die Standards entlang der Lieferketten zu kontrollieren und zu verbessern. Das Thema Lieferkette ist also für uns alles andere als neu. Und wir haben bereits eine Menge Erfahrung.

Was ändert sich denn durch das Gesetz für die Otto Group?
Tobias Wollermann: Wir müssen in jedem Fall externe Anforderungen, zum Beispiel zur Informationsaufbereitung, mit unseren bisherigen etablierten Prozessen verzahnen. Das Lieferkettengesetz ist sehr komplex und betrifft viele Bereiche und Geschäftsmodelle. Wir sprechen ja nicht nur von der Lieferkette im Sinne der Produktionsländer. Sondern wir müssen auch die Logistikbranche und viele weitere Dienstleistungen hier vor Ort in Deutschland und im Ausland mitdenken. Hinzu kommt, dass sich das Gesetz nicht nur auf einzelne Produktgruppen wie etwa Textilien bezieht. Es schließt alles mit ein: Möbel, Elektronik, Geschirr… – die Liste ist so lang wie unser Produktkatalog.

Wie hat sich die Otto Group auf das Gesetz vorbereitet?
Lena Peleikis: Vor mehr als einem Jahr haben wir ein konzernweites Team zusammengestellt. Es hat dafür gesorgt, dass wir auf das Gesetz gut vorbereitet sind. Beispielsweise ist unser Rechtsbereich genauso involviert wie auch die Kolleg*innen aus dem Risikomanagement oder auch aus der Unternehmenskommunikation. Außerdem sind Kolleg*innen aus dem Einkaufsbereich, die für die Beschaffung der Produkte zuständig sind, Auditor*innen, die vor Ort die Arbeitsbedingungen bei unseren Zulieferern kontrollieren sowie die Expert*innen aus den Nachhaltigkeitsbereichen der verschiedenen Konzernunternehmen beteiligt. Hier merkt man schon: Das Thema ist groß; wir nehmen es sehr ernst. Und es ist richtig, viele relevante Kolleg*innen mit einzubeziehen und die Inhalte in unseren Kernprozessen zu verankern.

Trotz aller Erfahrung mit nachhaltigem Handeln bei der Otto Group gibt es sicher Punkte, die das Gesetz fordert, die die Group vorher nicht erfüllt hat. Welche sind das?
Lena Peleikis: Gute Frage. Bei keinem der geforderten Punkte fangen wir bei null an, zu jedem gibt es bereits Projekte, Maßnahmen und Initiativen, auf denen wir aufbauen. Vielleicht ist es gut, wenn ich mal kurz skizziere, was das Gesetz eigentlich fordert. Und ein paar Kernelemente, die es voraussetzt: Jeder Konzern, auf den das Gesetz zutrifft, muss eine Risikoanalyse machen. Das gilt auch für uns. Sprich: Wo bestehen eigentlich bei unseren Geschäftsmodellen, bei den Produktionsorten, den Produkten oder Dienstleistungen und Services die größten Risiken für potenzielle Menschenrechtsverletzungen oder Umweltrisiken? Daraus folgt im zweiten Schritt eine Grundsatzerklärung, in der wir diese Risiken öffentlich machen und uns zur Minimierung dieser Risiken bekennen. In einem dritten Schritt erarbeiten wir dann entsprechende Präventions- und Abhilfemaßnamen. Der vierte Schritt verlangt, dass wir einen Beschwerdemechanismus einrichten, so dass zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen auch gemeldet werden können. Der letzte und fünfte Punkt ist die jährliche Berichterstattung – in der wir zeigen, wo wir gerade stehen.

Denkt man an das Thema Lieferkette, fällt einem sofort der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch 2013 ein…
Tobias Wollermann: Richtig, das geht mir auch so. Im Falle von Bangladesch machen wir übrigens schon eine Menge. Und das seit vielen Jahren mit guten Erfolgen und Fortschritten. Trotzdem sind natürlich nicht alle Risiken aus dem Weg geräumt. Und deshalb fragen wir uns kontinuierlich, welche konkreten Risiken in unseren Produktionsländern für Mensch und Umwelt bestehen, sprich: Was müssen wir konkret wo tun, um mögliche Lücken zu verkleinern?

Lieferkette: Ein Blick auf die Länder

In welchen Ländern produziert die Otto Group denn vor allem?
Lena Peleikis: China gehört neben der Türkei, Indien und Bangladesch zu unseren wichtigsten Produktionsländern. Das sind alles Länder mit unterschiedlichen menschenrechtlichen Risiken. Man könnte sagen, all diese Länder haben aufgrund landeseigener Gesetze oder Kontrollsystemen, die teilweise nicht unseren Anforderungen entsprechen, ein „Bruttorisiko“ für Menschenrechtsverletzungen. Konkret geht es dann aber darum, sich die Geschäftspartner und Fabriken anzuschauen, in denen für uns produziert wird. Und sich auf deren individuelle Situationen und mögliche Maßnahmen zu konzentrieren, die wir vor Ort ergreifen können, um Menschenrechts- und Umweltstandards zu garantieren. Sind also zum Beispiel die gezahlten Löhne fair? Und wie können wir das kontrollieren oder selber Einfluss darauf nehmen? Nach allem, was man vor Ort konkret sehen und tun kann, um die Risiken zu verringern, erhalten wir das „Nettorisiko“.

Was wäre denn im Falle von Bangladesch das Brutto-Risiko?
Lena Peleikis: Schaut man etwa auf das Thema „Arbeitssicherheit”, so ist Bangladesch tatsächlich nicht das Land mit den höchsten Risiken. Bangladesch hat im Jahr 2013 durch Rana Plaza sehr, sehr viel externe Aufmerksamkeit bekommen, wodurch große Verbesserungen angestoßen wurden. Hinzu kam noch die Sorge der bengalischen Politik und Industrie, sonst Aufträge von Kunden aus Europa zu verlieren. Das Mindset hat sich in großen Teilen verändert. Zudem gibt es heute viel mehr Inspektionen und Kontrollen in den Fabriken als vor Rana Plaza, maßgeblich geregelt durch das sogenannte Accord-Abkommen für Gesundheit und Arbeitssicherheit in der weltweiten Textil- und Bekleidungsindustrie. Der Accord wurde übrigens auch von der Otto Group federführend mitgestaltet. Und wir hoffen, den Erfolg auch in andere Länder ausweiten zu können – etwa nach Pakistan.

Dann ein anderes Beispiel: Welches Land hat ein hohes Risiko?
Tobias Wollermann: Das kommt immer darauf an, von welcher Art von Risiko man spricht. Nehmen wir beispielsweise die Türkei. Wir haben dort eher kleine Produktionsstätten, zumeist weniger stark technisiert und standardisiert in ihren Prozessen als die großen Fabriken in Asien. Das bringt ganz andere Risiken mit sich, etwa Diskriminierung, fehlende Versammlungsfreiheit oder mangelhafte Arbeitssicherheit.

In welchem Land ist es denn schwer, Informationen über die Arbeitsbedingungen zu bekommen?
Lena Peleikis: Das hängt vom einzelnen Thema ab. Wenn es zum Beispiel um ökologische Anforderungen geht, bekommen wir aus China gute und aussagekräftige Daten. Herausfordernder ist es dann etwa bei Informationen zum Thema Versammlungsfreiheit. Will sagen: Innerhalb eines Landes kann die Einhaltung von Standards von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. In Indien beispielsweise haben wir starke Arbeitnehmervertretungen und es gibt oftmals bereits gute interne Beschwerdeprozesse für die Mitarbeitenden. Dazu gehören etwa „Briefkästen” in den Fabriken, in denen man eine Nachricht hinterlassen kann, wenn etwas schiefläuft sowie fabrikinterne Prozesse, die sicherstellen, dass diesen Hinweisen dann auch nachgegangen wird.

Risikominimierung in der Lieferkette

Risikominimierung in der Lieferkette
Risikominimierung in der Lieferkette

Wie geht die Otto Group vor, um all diese Risiken zu minimieren?
Tobias Wollermann: Stellen Sie sich die Risikoanalyse wie einen Trichter vor, in den alle volkswirtschaftlichen Daten des Landes, in dem wir produzieren, einfließen. Dazu betrachten wir die möglichen Probleme entlang der Lieferketten. Möglicherweise ergibt sich daraus die Vermutung, dass an einigen Produktionsorten das Problem von fehlender Arbeitssicherheit auftritt. Daraufhin schauen wir uns an, wie die Lage in den einzelnen Fabriken ist. Welche Produkte stellen wir in dem Land her? Welche Produktionsschritte werden dort durchgeführt? Welche konkreten Risiken resultieren daraus? Und welche Lücken gibt es – ist es eher das Fehlen von Schutzbekleidung, von Notausgängen oder von Sicherheitstrainings? Wir verfeinern also immer mehr unsere Grundannahmen bezüglich der Risiken, der Trichter wird immer schmaler. Und dann ergreifen wir die Maßnahmen, die nötig sind, um die konkret am Ende des Prozesses stehenden Probleme vor Ort zu lösen. Ein Beispiel: Stellen wir uns vor, in Pakistan identifizieren wir in unseren Produktionsstätten für Heimtextilien ein erhöhtes Brandrisiko und stärkere Kontrollen und Sicherheitstrainings würden die Sicherheit der Menschen verbessern. Das heißt für uns dann konkret, entsprechende Maßnahmen oder Ansätze zu ergreifen, idealerweise gemeinsam mit anderen Unternehmen in Initiativen wie dem Accord.

Das Gesetz nimmt das große Ganze in den Fokus. Und das ist gut so.

Lena Peleikis

Lena Peleikis: Um die Dimension des Lieferkettengesetzes noch einmal deutlich zu machen: Wir sprechen hier nicht nur von unseren Lieferketten in den Produktionsländern, sondern auch von Geschäftsbeziehungen beispielsweise zu Dienstleistern für Transport und Logistik. Hier liegen die Risiken vielleicht an anderer Stelle, sind aber trotzdem relevant. Gibt es etwa Arbeitszeitverstöße bei Logistik-Firmen, die unsere Waren transportieren, oder bei den Reinigungsunternehmen, die an unseren eigenen Standorten tätig sind? Es geht also um mehr als die reinen Lieferketten im Ausland. Es geht darum, nach und nach alle Risiken zu kennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das Gesetz nimmt das große Ganze in den Fokus. Und das ist gut so.

Weiterlesen: Doch wie funktioniert das „Auskunftgeben“ über die eigene Lieferkette genau? Wer kontrolliert die Angaben der Unternehmen? Und wie tief hinein in die Lieferketten lassen sich Sozial- und Umweltstandards eigentlich überwachen? Lesen Sie hier Teil 2.


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