Berichte, Richtlinien und Selbstverpflichtungen

Berichte, Richtlinien und Selbstverpflichtungen
Berichte, Richtlinien und Selbstverpflichtungen

Die Otto Group hat ergänzend zu gesetzlichen Anforderungen verschiedene Richtlinien, Standards und freiwillige Selbstverpflichtungen definiert. Dazu gehören Vorgaben für Geschäftspartner, interne Richtlinien sowie Prozesse zur Umsetzung und Überprüfung von Compliance-Anforderungen. Über relevante Entwicklungen berichten wir in einem kombinierten Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht. Außerdem bestehen Richtlinien für Geschäftspartner sowie interne Vorgaben für Geschäftsprozesse. Diese orientieren sich unter anderem am Code of Ethics der Otto Group. Für Compliance-relevante Themen nutzt die Otto Group ein Compliance Management System, das die Umsetzung entsprechender Prozesse unterstützt und deren regelmäßige Überprüfung ermöglicht.


Berichte

Geschäftsbericht (kombiniert mit Nachhaltigkeitsberichterstattung)

Die Berichterstattung zu unseren Nachhaltigkeitszielen und -maßnahmen ist fester Bestanteil unseres Geschäftsberichts.

ESG-Factsheet

Das ESG Factsheet gibt einen konsolidierten Überblick über unsere nicht-finanziellen Leistungen in den Themenfeldern Environmental, Social und Governance der letzten fünf Jahre. Die aufgeführten Informationen sind in Verbindung mit dem Geschäftsbericht zu verstehen und werden dort in den Kontext unserer Strategie eingeordnet.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Einhaltung der Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten zu analysieren, zu kontrollieren, und bei Missständen Abhilfe zu schaffen. Die laut aktueller Gesetzesauslegung in den Anwendungsbereich fallenden Konzerngesellschaften der Otto Group veröffentlichen eine Menschenrechtserklärung sowie auf freiwilliger Basis einen LkSG-Bericht auf ihren Websites.

Science-Based Target

Im Jahr 2022 haben wir uns zur Entwicklung eines kurzfristigen wissenschaftlich basierten Klimaziels (near-term Science-Based Target, SBT) verpflichtet, mit dem wir unsere gesamte Wertschöpfungskette adressieren. Das near-term SBT ist ein wissenschaftsbasiertes Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen, das mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens konform ist. Wir haben unser SBT im Frühjahr 2023 zur Validierung bei der Science Based Target Initiative (SBTi) eingereicht und den Validierungsprozess Ende Februar 2024 erfolgreich abgeschlossen.

Übrigens: Klassische Kompensationsmaßnahmen sind nicht für die Umsetzung und Erreichung eines Science-Based Target anrechenbar. In der Otto Group setzen wir Kompensation daher nicht zur Erreichung unserer Klimaziele ein.

Weitere Informationen >>

Richtlinien

Grundsatzerklärung zu Menschenrechten

Die Grundsatzerklärung definiert unseren Anspruch in Bezug auf Menschenrechte in unseren eigenen Unternehmen und der Wertschöpfungskette. Es ist unsere Aufgabe, die Achtung der Menschenrechte gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern zu wahren. Unsere Grundsatzerklärung basiert auf internationalen Referenzinstrumenten, wie beispielsweise der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Sie gibt außerdem einen Überblick über die wesentlichen Prozesse, die wir in der Otto Group implementiert haben, um unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Weitere Informationen zu unserem Umgang mit dem Thema Menschenrechte gibt es hier >>

Business Partner Declaration

Jeder Geschäftspartner ist verpflichtet, die „Business Partner Declaration on Sustainability“ zu akzeptieren. In diesem Dokument bündeln wir alle unsere Anforderungen an unsere Geschäftspartner für Handelswaren. Die Unterzeichnung des Dokuments ist die Grundvoraussetzung für eine Geschäftsbeziehung mit einer Konzerngesellschaft der Otto Group.

Code of Conduct: Verhaltenskodex von amfori BSCI für Handelsware

Unsere Sozialstandards und Regeln zu Umweltschutz, Arbeitssicherheit und -gesundheit sind in einem Code of Conduct (Verhaltenskodex) festgelegt. Dieser gilt für alle Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Lieferanten. Die Otto Group verwendet für Handelswaren den Verhaltenskodex der amfori BSCI. Dieser ist als Annex 1 in unsere Business Partner Declaration integriert.

Code of Conduct: Verhaltenskodex für Dienstleistungen und Nicht-Handelsware

Die grundsätzlichen Anforderungen der Otto Group an ihre Dienstleister, Lieferanten für Nicht-Handelsware und deren Subunternehmer werden in einem gesonderten Verhaltenskodex geregelt und beruhen im Wesentlichen auf international gültigen Standards wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der UN-Kinderrechtskonvention und anwendbaren Konventionen der ILO sowie der Gesetzgebung des jeweiligen Landes.

Hinweisgebersystem SpeakUp

Das digitale Hinweisgebersystem SpeakUp ist ein zentrales Instrument für die Meldung von Verdachtsfällen an die Otto Group – und sorgt intern wie extern für Prävention und Aufklärung. Das Portal ist ein geschützter und sicherer Meldeweg für alle Mitarbeitenden und Stakeholder. Es ist in mehreren Sprachen verfügbar, kann anonym genutzt werden und garantiert so höchsten Schutz für hinweisgebende Personen und sensible Daten. Jede dort eingespeiste Information wird mehrstufig und von ausgewiesenen Expert*innen geprüft.

Fabrikstandorte

Für die Otto Group produzieren zahlreiche Fabriken weltweit. Die Veröffentlichung der Standorte ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz. Diese Karte zeigt, wo sich die Fabriken der wichtigsten Produzenten befinden und bietet zudem Informationen zu Fabrikaudits. 

Freiwillige Selbstverpflichtungen

Code of Ethics

Unser Handeln ist seit vielen Jahrzehnten von einem tiefen Wertebewusstsein geprägt. Unsere ethischen Überzeugungen haben wir in einem Code of Ethics, unserem Wertekompass, festgehalten. Diese Werte sind im Kern unverhandelbar.

Erklärung zu verantwortungsvollen Einkaufspraktiken

Der Einkauf spielt bei der Ausübung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten eine signifikante Rolle, da hier die Entscheidungen über die Herkunft der Produkte getroffen werden. Neben Kriterien wie etwa Preis, Qualität und Lieferzeiten sind Anforderungen zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten sowie Umweltanforderungen von großer Bedeutung. Dazu haben wir konkrete Anforderungen in der Responsible Purchasing Declaration (in Englisch) formuliert. 

Weitere Publikationen

NOW-Magazin

„NOW“ – Das Nachhaltigkeitsmagazin der Otto Group in Kooperation mit GEO aus dem Jahr 2021 kann hier als ePaper gelesen oder als PDF heruntergeladen werden.

Trendstudie zum ethischen Konsum

Im Jahr 2007 haben wir die erste „Trendstudie zum ethischen Konsum“ veröffentlicht. Fünf weitere Umfragen folgten 2009, 2011, 2013, 2020 und 2022. Eine Übersicht aller Studien gibt es hier >>

Studie zu freiwilligen Nachhaltigkeits-Kooperationen

Im November 2020 haben wir zusammen mit dem Institut für Unternehmensführung und Organisation der Leibniz Universität Hannover eine Studie zu freiwilligen Nachhaltigkeits-Kooperationen vorgelegt. Das Handbuch soll anderen Unternehmen helfen, sich auf dem weiten Feld von Kooperationen und gemeinsamen Initiativen zurecht zu finden.

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