Menschenrechte

Menschenrechte
Menschenrechte

Seit fast 40 Jahren wird bei der Otto Group Verantwortung großgeschrieben und damit einhergehend auch die Achtung der Menschenrechte. Deshalb haben wir einen Prozess etabliert, um unserer menschenrechtlichen Sorgfalt nachzukommen. Ausgangspunkt unserer Sorgfaltsprozesse ist unsere Grundsatzerklärung. Sie bringt unsere Werte und unsere Haltung gegenüber Menschenrechten zum Ausdruck und erläutert, wie wir unsere Sorgfaltspflicht umsetzen.


Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) wurden 2011 durch die Vereinten Nationen verabschiedet und bilden den Rahmen für die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte. Die Otto Group hat ihren Sorgfaltsprozess in Übereinstimmung mit den UNGPs aufgesetzt.

Seit fast 40 Jahren engagiert sich die Otto Group für faire und sichere Arbeitsbedingungen und fördert eine Arbeitskultur, die Vielfalt und Respekt wertschätzt. Wir engagieren uns gemeinsam mit verschiedenen Partnern für den Schutz von Menschenrechten, arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Situation von Menschen an unseren Standorten und in unseren Lieferketten und optimieren unsere Geschäftsprozesse, um unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gerecht zu werden.“

Petra Scharner-Wolff, CEO der Otto Group

Unser Sorgfaltsprozess zu Menschenrechten

Erklärung

Die Grundsatzerklärung der Otto Group definiert unseren Anspruch in Bezug auf Menschenrechte in unseren Unternehmen und in der Wertschöpfungskette. Für uns sind die Menschenrechte unverhandelbar, und es ist die Aufgabe von uns und unseren Geschäftspartnern, deren Einhaltung gemeinsam zu erreichen. Unsere Grundsatzerklärung basiert auf internationalen Referenzinstrumenten, wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-UDHR). Sie gibt außerdem einen Überblick über die wesentlichen Prozesse, die wir in der Otto Group implementiert haben, um unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen.

Risikoanalyse

Wir analysieren und identifizieren regelmäßig potenzielle Risiken und Verstöße gegen Menschenrechte in unserer gesamten Wertschöpfungskette. Hierzu nutzen wir zahlreiche Informationen, um Risiken hinsichtlich ihrer erwarteten Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit zu beurteilen: Neben den Ergebnissen aus unserer strategischen Wesentlichkeitsanalyse und unterschiedlichen Risiko-Indikatoren berücksichtigen wir auch Informationen unserer Konzernunternehmen sowie Einblicke und Erkenntnisse aus Programmen in den Lieferketten. Darüber hinaus führen wir einen Dialog mit zivilgesellschaftlichen und politischen Akteuren, anderen Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften, der hauptsächlich im Rahmen von Multi-Stakeholder-Initiativen stattfindet. Datenbasiertes Vorgehen ermöglicht es uns, Maßnahmen und Entscheidungen abzuleiten und die Entwicklung von Arbeitsbedingungen nachzuvollziehen.

Im Rahmen der Risikoanalyse identifizieren und priorisieren wir die sogenannten "salient issues", also Risiken die als besonders schwerwiegend definiert werden. Für die Otto Group liegen diese insbesondere in den Lieferketten. Unsere wesentlichen Herausforderungen und Risiken betreffen die Bereiche der Arbeitssicherheit, Kinderarbeit und Zwangsarbeit, Entlohnung und Arbeitszeiten sowie Versammlungsfreiheit und Diskriminierung in den tieferen Lieferketten. Gleichzeitig sehen wir uns in der Verantwortung, unsere Prozesse bezüglich der eigenen Mitarbeitenden kontinuierlich zu bewerten und zu verbessern, beispielsweise durch die Förderung von Anti-Diskriminierung. Als globaler digitaler Konzern sind auch die Themen Privatsphäre und Datenschutz sowie Datensicherheit über alle Geschäftsmodelle hinweg von zentraler Bedeutung für die Otto Group.

Maßnahmen

Für die von uns identifizierten Risiken leiten wir konkrete Maßnahmen ab. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Lieferketten der Handelswaren von Eigen- und Lizenzmarken, in denen wir wesentliche Einflussmöglichkeiten identifiziert haben. Die Maßnahmen sollen kontinuierliche Verbesserungen erzielen und reichen von nachhaltigeren Rohstoffen, über Sozialaudits und Zertifizierungen bis hin zu Trainingsmaßnahmen auf Fabrikebene. Wir engagieren uns aktiv in Bündnissen und Initiativen (amfori, Bündnis für nachhaltige Textilien, Fashion for Good, International Accord for health and safety in the textile and garment industry) und fördern seit Jahren die Entwicklung verbesserter Prozesse in Anbau und Produktion von Rohstoffen (u. a. Aid By Trade Foundation / Cotton made in Africa). Nicht zuletzt verankern wir unsere Bestrebungen auch in internen Richtlinien und Handlungsvorgaben und sorgen somit für eine langfristige Umsetzung (Code of Conduct, Business Partner Declaration, Responsible Purchasing Declaration, Code of Ethics).

Beschwerden

Sollte es trotz unserer Maßnahmen und Bemühungen zu Verstößen gegen die Menschenrechte kommen, steht unser Hinweisgebersystem zur Verfügung, um Beschwerden aufzunehmen. Diese können von allen, die mit der Otto Group verbunden sind, gemeldet werden, egal ob Beschäftigte in den Lieferketten, Mitarbeitende der Otto Group, Kund*innen oder betroffene Anwohner*innen. Allen Hinweisen wird sorgfältig nachgegangen. Zusätzlich tragen wir durch unsere Mitgliedschaften in der amfori BSCI, im deutschen Textilbündnis und im International Accord maßgeblich dazu bei, dass auch Branchenlösungen gefunden werden.

Reporting

Wir sind uns bewusst, dass die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ein kontinuierlicher Prozess ist. Aus diesem Grund arbeiten wir stetig an unseren eigenen Prozessen und passen diese an die gegebenen Umstände an. Über unsere Fortschritte berichten wir regelmäßig in unserem Geschäftsbericht und auf den Homepages der einzelnen Konzerngesellschaften der Otto Group.

Weitere Informationen zu Berichten, Richtlinien und Selbstverpflichtungen gibt es hier.

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