Wir arbeiten stetig daran, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Endfertigungsfabriken unserer Geschäftspartner sowie für unsere eigenen Mitarbeitenden zu verbessern, damit diese fair und sicher sind.
Als internationales Handelsunternehmen bezieht die Otto Group mehr als eine Million verschiedene Produkte aus über 70 Ländern und arbeitet mit einigen tausend Geschäftspartnern zusammen, die die Aufträge wiederum bei verschiedenen Fabriken platzieren. Trotz komplexer und global verzweigter Lieferketten haben wir den Anspruch, entlang der gesamten Wertschöpfungskette Verantwortung für unser Handeln zu übernehmen.
Bereits seit 1996 ist ein Code of Conduct (Verhaltenskodex) wesentlicher Teil unserer Geschäftsbeziehungen. Er basiert auf den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO), der UN-Kinderrechtskonvention, der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen, dem Global Compact sowie den Richtlinien für multinationale Unternehmen von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Als Gründungsmitglied der Business Social Compliance Initiative (heutiger Name: amfori BSCI) sind deren Werte und Anforderungen bereits seit 2004 in das Nachhaltigkeitsmanagement der Otto Group integriert. Im Jahr 2018 haben wir uns entschieden, den Code of Conduct der amfori BSCI auch für unsere Lieferkette zu übernehmen und somit zu mehr Einheitlichkeit in der Branche beizutragen.
Jeder unserer Geschäftspartner ist zudem verpflichtet, die „Business Partner Declaration on Sustainability“ zu akzeptieren. In diesem Dokument bündeln wir alle unsere Anforderungen an unsere Geschäftspartner für Handelswaren. Die Unterzeichnung des Dokuments ist die Grundvoraussetzung für alle Geschäftsbeziehungen mit der Otto Group.
Um systematisch die Arbeitsbedingungen in den Lieferketten zu verbessern, haben wir 1999 unser Sozialprogramm ins Leben gerufen und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Ziel des Programms ist es, Transparenz über die Arbeitsbedingungen in unseren Lieferketten herzustellen und unsere Geschäftspartner sowie deren Fabriken bei der Einhaltung von Menschenrechten zu unterstützen.
Als Basisanforderung für die Zusammenarbeit mit der Otto Group gelten, außer für Fremdmarken, neben der Unterzeichnung und Einhaltung des Codes of Conduct und der Business Partner Declaration on Sustainability auch Audits für alle Fabriken in Risikoländern1. Demnach muss jede für die Otto Group produzierende Endfertigungsfabrik eines der von der Otto Group anerkannten, gültigen Sozial Audits vorlegen: eine Zertifizierung nach dem internationalen Arbeitsstandard SA 8000, ein Audit (Ergebnis A bis einschließlich C) von amfori BSCI oder eine Auditierung nach dem eigenen Otto Group Standard.
Die Otto Group bezieht ihre Handelswaren nur von Partnern, die diese Nachweise vorlegen können. Dadurch wird gewährleistet, dass die Arbeitsbedingungen in allen Fabriken durch akkreditierte Prüfgesellschaften kontrolliert und nötige Verbesserungen angestoßen werden können. Legt ein Geschäftspartner die Produktionsstruktur nicht offen oder vergibt Aufträge an Fabriken, die die Anforderungen nicht erfüllen, behält sich die Otto Group vor, die Zusammenarbeit mit dem Geschäftspartner zu beenden.
1 Definition nach amfori BSCI
Um Arbeitsbedingungen beurteilen und verbessern zu können, ist es notwendig, zunächst Transparenz über die Lieferkette zu schaffen. Daher sind unsere Geschäftspartner dazu verpflichtet, die Fabriken offenzulegen, die für die Otto Group produzieren. Diese Daten werden in der sogenannten Supply Chain Datenbank erfasst, wodurch wir nahezu 100 Prozent der Endfertigungsfabriken identifizieren können. Unsere Informationen über soziale und ökologische Produktionsbedingungen, auch in den tieferen Lieferketten und in Nicht-Risikoländern, wollen wir fortlaufend ausbauen. Im Jahr 2024 konnten wir über 3.500 uns bis dahin unbekannte Akteure in den tieferen Lieferketten identifizieren und somit die Transparenz deutlich steigern.
Als Handels- und Dienstleistungsgruppe bieten wir über unsere Plattformen auch Artikel von Fremdmarken an und geben unsere Erwartungshaltung an Sozial- und Umweltstandards in unserer Business Partner Declaration on Sustainability vor. Bei diesen Produkten liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Standards bei den Herstellern selbst.
Neben der Überprüfung von Produktionsstätten ist die Schulung von Geschäftspartnern und Fabrik-Mitarbeitenden zu eigenverantwortlichem Handeln ein zentrales Element, um dauerhaft Verbesserungen in den Betrieben zu erreichen. Aus diesem Grund bieten wir Akteuren der Lieferketten Weiterbildungsmaßnahmen an. Diese umfassen beispielsweise Workshops, E-Learnings, Webinare, Trainings und Vor-Ort-Besuche. Die Maßnahmen schaffen einen geschützten Rahmen, in dem die Fabriken ihre sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen verbessern können. Gleichzeitig bieten sie uns die Möglichkeiten, noch mehr über die Herausforderungen vor Ort zu lernen.
Bis Ende des Geschäftsjahres 2035/36 wollen wir die Mehrheit unserer wichtigsten Stakeholder – darunter Geschäftspartner, Management und Arbeiter*innen in Endfertigungsfabriken – an Weiterbildungsmaßnahmen zu folgenden relevanten Menschenrechtsthemen beteiligen: Kinderfreie Produktion, Frei gewählte Beschäftigung, Existenzsichernde Löhne, Angemessene Arbeitszeiten, Sichere Arbeitsumgebung.
Viele Herausforderungen wie niedrige Lohnniveaus, freie Gewerkschaftsbildung, die Wahrung der Menschenrechte und die Auswirkungen des Klimawandel können nicht von einzelnen Akteuren alleine bewältigt werden. Die gesellschaftliche Transformation zu mehr Nachhaltigkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Aus diesem Grund setzt die Otto Group auf Kooperationen und regelmäßigen Austausch mit relevanten Akteuren, um Verbesserungen zu erzielen.
Um die komplexen Aufgaben entlang unserer Lieferketten anzugehen, engagieren wir uns beispielsweise im Bündnis für nachhaltige Textilien, in der amfori Business Social Compliance Initiative (BSCI), im International Accord for Health and Safety in the Textile and Garment Industry (Internationaler Accord) sowie bei Save the Children.
Wir sind überzeugt, dass wir durch die Bündelung von Kräften und Wissen eine möglichst große Reichweite und Wirksamkeit erzielen und dadurch zu einer kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsbedingungen beitragen können.
Auch für unsere eigenen Mitarbeitenden sowie die Beschäftigten unserer Geschäftspartner und Dienstleister - wie beispielsweise externe Reinigungsleistungen an eigenen Standorten - haben wir Sozialstandards in einem Verhaltenskodex festgelegt. Die Anforderungen beruhen auf international gültigen Standards wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der UN-Kinderrechtskonvention und anwendbaren Konventionen der ILO sowie der Gesetzgebung des jeweiligen Landes. In Deutschland, wie auch in allen anderen Ländern, achten wir auf die geltenden Gesetze sowie die vorhandenen Tarifverträge.