Berichte, Richtlinien und Selbstverpflichtungen

Berichte, Richtlinien und Selbstverpflichtungen
Berichte, Richtlinien und Selbstverpflichtungen

Um den eigenen Ansprüchen an ökologische und soziale Nachhaltigkeit gerecht zu werden, geht die Otto Group über gesetzliche Anforderungen hinaus und erfüllt zahlreiche Standards und freiwillige Selbstverpflichtungen. Deshalb berichten wir in einem kombinierten Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht über unsere Fortschritte, erfüllen die seit 2023 geltenden Anforderungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und veröffentlichen Kennzahlen zum Treibhausgasmanagement im Rahmen des Carbon Disclosure Project Reporting. Darüber hinaus definieren wir in verschiedenen Richtlinien für unsere Geschäftspartner und unsere eigenen Geschäftsprozesse Vorgaben zu unternehmerisch verantwortlichem Handeln und richten unsere Geschäftstätigkeiten an unserem Wertekompass, dem Code of Ethics, aus. 

Für die vielfältigen Compliance-Herausforderungen haben wir ein Compliance Management System installiert, das Prozesse fortlaufend überprüft und kontrolliert.


Berichte

Geschäftsbericht (kombiniert mit Nachhaltigkeitsberichterstattung)

Bereits 1986 wurden Klimaschutz und sozialverantwortliches Wirtschaften Teil der Unternehmensstrategie, daher ist auch die Berichterstattung zu unseren Nachhaltigkeitszielen und -maßnahmen fester Bestanteil unseres Geschäftsberichts.

ESG Factsheet

Das ESG Factsheet gibt einen konsolidierten Überblick über unsere nicht-finanziellen Leistungen in den Themenfeldern Environmental, Social und Governance der letzten fünf Jahre. Die gelisteten Informationen sind in Verbindung mit dem Geschäftsbericht zu verstehen und werden dort in den Kontext unserer Strategie eingeordnet.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG. Große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland, sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Einhaltung der Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette zu analysieren, zu kontrollieren, und bei Missständen Abhilfe zu schaffen. Mit Beginn des Jahres 2024 sind auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtlichen und bestimmten umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Die laut aktueller Gesetzesauslegung in den Anwendungsbereich fallenden Konzerngesellschaften der Otto Group veröffentlichen ihre LkSG-Berichterstattung eigenständig auf ihren Websites.

Carbon Disclosure Project

Zum zweiten Mal hat die Otto Group nach den Anforderungen des Carbon Disclosure Projects (CDP) öffentlich berichtet. Mit der Gesamtnote B liegen wir auch im Jahr 2023 wieder im europäischen Durchschnitt, aber über dem Durchschnitt der Branche „Trading, wholesale, distribution, rental & leasing“. Mit der Offenlegung erfüllen wir unsere Pflicht als Mitglied der „UN Fashion Industry Charter for Climate Action“, in der sich die Otto Group in den vergangenen Jahren vor allem für das Thema Treibhausgasmanagement in der Lieferkette engagiert hat. Die CDP-Berichterstattung ist für registrierte Nutzer*innen hier einzusehen.

Science Based Targets

Im Jahr 2022 haben wir uns zur Entwicklung eines Science Based Targets (SBT) verpflichtet, mit dem wir unsere gesamte Wertschöpfungskette adressieren. Das SBT ist ein wissenschaftsbasiertes Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen, das mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens konform ist. Wir haben unser SBT im Frühjahr 2023 zur Validierung bei der Science Based Target Initiative (SBTi) eingereicht und den Validierungsprozess Ende Februar 2024 erfolgreich abgeschlossen.

Übrigens: Klassische Kompensationsmaßnahmen sind nicht für die Umsetzung und Erreichung eines Science Based Target anrechenbar. Deshalb wird Kompensation nur als freiwillige Zusatzmaßnahme angesehen, die nicht auf unsere Klimaziele einzahlt.

Textilbündnis

Wir sind seit 2015 Mitglied des „Bündnis für nachhaltige Textilien“. Die Otto Group hat die Initiative der Bundesregierung von Beginn an unterstützt und vertritt seit dem Beitritt im Steuerungskreis die Interessen der Wirtschaft. Seit 2017 kommt die Otto Group ihrer Verpflichtung nach, regelmäßig über Zielsetzungen und Maßnahmen zu berichten. Alle Informationen werden von externer und unabhängiger Seite geprüft und auf der Internetseite des Textilbündnisses (Otto Group Profil) veröffentlicht. Hier geht es direkt zum aktuellen Fortschrittsbericht mit Zielerreichung.

Richtlinien

Grundsatzerklärung zu Menschenrechten

Die Grundsatzerklärung definiert unseren Anspruch in Bezug auf Menschenrechte in unseren eigenen Unternehmen und der Wertschöpfungskette. Für uns sind die Menschenrechte unverhandelbar und es ist unsere Aufgabe, die Achtung der Menschenrechte gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern zu wahren. Unsere Grundsatzerklärung basiert auf internationalen Referenzinstrumenten, wie beispielsweise der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Sie gibt außerdem einen Überblick über die wesentlichen Prozesse, die wir in der Otto Group implementiert haben, um unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Weitere Informationen zu unserem Umgang mit dem Thema Menschenrechte gibt es hier >>

Business Partner Declaration

Jeder Geschäftspartner ist verpflichtet, die „Business Partner Declaration on Sustainability“ zu unterzeichnen. In diesem Dokument bündeln wir alle unsere Anforderungen an unsere Geschäftspartner für Handelswaren. Die Unterzeichnung des Dokuments ist die Grundvoraussetzung für eine Geschäftsbeziehung mit einer Konzerngesellschaft der Otto Group.

Code of Conduct: Verhaltenskodex von amfori BSCI für Handelsware

Unsere Sozialstandards und Regeln zu Umweltschutz, Arbeitssicherheit und -gesundheit sind in einem Code of Conduct (Verhaltenskodex) festgelegt. Dieser gilt für alle Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Lieferanten. Die Otto Group verwendet für Handelswaren den Verhaltenskodex der amfori BSCI. Dieser ist als Annex 1 in unsere Business Partner Declaration integriert.

Code of Conduct: Verhaltenskodex für Dienstleistungen und Nicht-Handelsware

Die grundsätzlichen Anforderungen der Otto Group an ihre Dienstleister, Lieferanten für Nicht-Handelsware und deren Subunternehmer werden in einem gesonderten Verhaltenskodex geregelt und beruhen im Wesentlichen auf international gültigen Standards wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der UN-Kinderrechtskonvention und anwendbaren Konventionen der ILO sowie der Gesetzgebung des jeweiligen Landes.

Hinweisgebersystem SpeakUp

Das digitale Hinweisgebersystem SpeakUp ist ein zentrales Instrument für die Meldung von Verdachtsfällen an die Otto Group – und sorgt intern wie extern für Prävention und Aufklärung. Das Portal ist ein geschützter und sicherer Meldeweg für alle Mitarbeitenden und Stakeholder. Es ist in mehreren Sprachen verfügbar, kann anonym genutzt werden und garantiert so höchsten Schutz für Hinweisgeber*innen und sensible Daten. Jede dort eingespeiste Information wird mehrstufig und von ausgewiesenen Expert*innen geprüft.

Fabrikstandorte

Für die Otto Group produzieren viele verschiedene Fabriken weltweit. Die Veröffentlichung der Standorte ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz. Eine Karte zeigt, wo sich die Fabriken der wichtigsten Produzenten befinden und bietet zudem Informationen zu Fabrikaudits. Je intensiver die Farbmarkierung, desto wichtiger ist das Land für die Beschaffungsaktivitäten der Otto Group. Eine Liste der Geschäftspartner und Fabriken gibt es hier >>

Freiwillige Selbstverpflichtungen

Code of Ethics

Wertebewusstsein ist Teil unserer DNA. Unsere ethischen Überzeugungen haben wir in einem Code of Ethics, unserem Wertekompass, festgehalten. Diese Werte sind im Kern unverhandelbar.

Erklärung zu verantwortungsvollen Einkaufspraktiken

Der Einkauf spielt bei der Ausübung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten eine signifikante Rolle. Denn hier werden die Entscheidungen getroffen, woher die Produkte kommen. Dabei spielen neben Kriterien wie etwa Preis, Qualität und Lieferzeiten auch Nachhaltigkeitsaspekte eine wichtige Rolle. Dazu haben wir konkrete Anforderungen formuliert. Diese helfen auch unseren Geschäftspartnern dabei, nachhaltiger zu agieren. Den Anspruch zu verantwortungsvollen Einkaufspraktiken haben wir hier (in Englisch) verankert.

Weitere Nachhaltigkeitspublikationen

NOW-Magazin

„NOW“ – Das Nachhaltigkeitsmagazin der Otto Group in Kooperation mit GEO kann hier als Printexemplar bestellt, als ePaper gelesen oder als PDF heruntergeladen werden.

Trendstudie zum ethischen Konsum

Ethischer Konsum ist von einem Trend zu einer Forderung geworden. Die Otto Group begleitet diese Entwicklung seit vielen Jahren. Im Jahr 2007 gaben wir die erste „Trendstudie zum ethischen Konsum“ bei unserem Partner Trendbüro in Auftrag. Fünf weitere Umfragen folgten (2009, 2011, 2013, 2020 und 2022). Eine Übersicht aller Studien gibt es hier >>

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